AGB für DJ Bexx

§1Allgemein

  1. Höhere Gewalt
    Maßnahmen von Behörden bzw. unvorhergesehene Ereignisse entbinden den DJ von unerfüllten Verträgen.
  2. Schwerwiegende Erkrankung
    Der DJ wird sich in diesem Fall um einen Ersatz bemühen, doch es gibt dafür keine Garantie, also auch keine Ersatzansprüche.
    Das im Angebot aufgeführte Honorar ist gültig.
  3. Öffentliche Veranstaltungen
    Der Veranstalter ist verantwortlich für die nötigen Gebühren
    Private Veranstaltungen
    Darunter fallen beispielsweise Hochzeiten und Firmenfeiern.
    Hier fallen keine extra Gebühren an.
  4. Technische Voraussetzungen
    1. Der Veranstalter ist verpflichtet für die technischen Voraussetzungen zu sorgen.
    2. Stromanschluss mit einer Mindest-Leistung von 3 KW für die Ton- und Lichttechnik.
    3. Es muss eine Tanzfläche von mindestens 15 m² vorhanden sein, wobei jede Seitenlänge mindestens 3 m betragen muss. Die Tanzfläche muss frei sein und auch frei zugänglich.
    4. Es muss ein erforderlicher Platz für den DJ je nach gebuchter Technik vorhanden sein. Dieser darf keine Fluchtwege behindern.
  5. Verpflegung
    Der Veranstalter stellt für den DJ und seinem Begleiter, der sich um die Technik kümmert, ausreichend alkoholfreie Getränke und Essen in angemessenem Maße zur Verfügung.

§2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Angebotsfrist
    Das Angebot muss innerhalb von 14 Tagen vom Kunden unterschrieben zurückgesendet werden. Andernfalls verfällt das Angebot.
  2. Rechtskräftig
    Der Auftrag ist rechtskräftig, sobald der Kunde unterschrieben hat.
    Die Ausführung beginnt sofort.
  3. Verbindlichkeit
    Eine verbindliche Reservierung und Buchung des im Angebot aufgeführten Veranstaltungsdatums erfolgt durch meine Leistung erst durch eine Anzahlung des Bruttoangebots im Ausmaß von 50%.
  4. Leistung und Preise
    Beide Parteien (Kunde und DJ) sind verpflichtet über die vereinbarten Preise ein Stillschweigen zu wahren.
  5. Mindestbuchzeit
    Die Mindestbuchzeit ist jene, die im Vertrag vereinbart wird.

§3 Widerruf und Vertragsrücktritt

  1. Rücktritt
    Der Kunde kann innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages kostenlos zurücktreten.
    Wird der Vertrag innerhalb 14 Tagen vor der Veranstaltung geschlossen, ist diese Klausel hinfällig.
  2. Stornierung
    1. Storniert der Kunde nach 14 Tagen, so gilt folgendes:
      Es entstehen in jedem Fall Bearbeitungsgebühren des (10% Bruttoangebots), da ja bereits Aufwand betrieben wurde und ein Verlust vorliegt.
    2. Für weitere Stornierungszeiträume gelten folgende Kosten
      Stornierung bis 6 Monate vor der Feier 30% des Bruttoangebots
      Stornierung bis 3 Monate vor der Feier 50% des Bruttoangebots
      Stornierung bis 1 Monat vor der Feier 80% des Bruttoangebots
      Stornierung bis 1 Woche vor der Feier 90% des Bruttoangebots
    3. Wurde bereits eine Anzahlung getätigt wird diese gegengerechnet
  3. Schaden
    Es ist dem Kunden vorbehalten, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen oder zu beweisen, dass gar kein Schaden entstanden ist.
    Andererseits ist es mir vorbehalten nachzuweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist als das was vom Kunden im Angebot verlangt wird.

§4 Zahlung und Verzug

  1. Zahlungsart
    Alle Preise und Zahlungen sind in der Währung EURO (€) inklusive Umsatzsteuer.
  2. Druckfehler und Irrtümer
    Druckfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten.
  3. Preis der Buchung
    Es kommen stets die am Tag der Buchung gültigen Preise zur Abrechnung.
  4. Bezahlung
    Bei Abschluss des Vertrages sind 50% des Bruttoangebots innerhalb von 3 Tagen zu bezahlen.
    Nach der Feier gibt es dann eine Schlussrechnung mit allen tatsächlich erfolgten Leistungen.
  5. Zahlungszeitrahmen
    1. Anzahlung bei Vertragsabschluss von 50%.
    2. Der Rest muss am Abend des Events in bar oder per PayPal bezahlt werden. Nach vorheriger Absprache kann der Restbetrag auch innerhalb von 5 Tagen per Überweisung beglichen werden.
    3. Sollte Innerhalb der 5 Tage keine Zahlung erfolgt sein, wird eine Zahlungserinnerung ohne Mahngebühren versendet, die innerhalb von 5 Tagen beglichen werden muss.
    4. Wird auch diese Frist nicht eingehalten, wird an den Kunden eine Mahnung gesandt, wobei hier dann 5€ Mahngebühren verrechnet werden.
    5. Sollte im Vorfeld schon klar sein, dass die Zahlung innerhalb der 5 Tage nach der Veranstaltung nicht möglich ist, muss der Kunde schriftlich eine Zahlungsverlängerung beantragen.

§5 Leistungserbringung durch den DJ

  1. Leistungserfüllung durch den DJ
    1. Anlieferung der benötigten Technik
    2. Aufbau des gebuchten Equipments
    3. Bereitstellung eines DJs
    4. Komplette Planung einer Party
    5. Abbau und Abtransport des Equipments
  2. Rider Voraussetzungen
    Ich behalte mir vor, ausschließlich mit eigener Technik zu arbeiten!
    Sollte das aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, und es ist am Veranstaltungsort bereits Technik vorhanden, so muss diese gewissen Mindestansprüchen genüge leisten.
    • Hochwertige Lautsprecher ohne dB-Limiter
    • Einwandfrei funktionierendes Mikro
  3. Anlieferung und Aufbau der Technik

    Die Anlieferung und der Aufbau der Technik erfolgen unmittelbar vor der Feier.
    Der Abbau und der Abtransport der Technik erfolgen unmittelbar nach der Feier.
    Ausnahme bei Übernachtung nach Absprache mit dem Location-Besitzer.

  4. Zeitpunkt der Leistungserbringung
    1. Der Beginn meines vereinbarten Starts ist jener Zeitpunkt, der im Auftrag vereinbart wurde.
    2. Sollte schon vorher Musik oder ein Mikrofon oder die Lichtanlage benötigt werden, beginnt die Tätigkeit ab dem Zeitpunkt ab dem diese Dinge zum Einsatz kommen.
    3. Das betrifft auch beispielsweise Hintergrund- Musik oder Beleuchtung.
  5. Technik-Ausfall
    Sollten einzelne Teile der Technik während des Zeitraums der Leistungserbringung komplett ausfallen, so verringert sich der Endpreis nur um den entsprechenden Einzelpreis der entsprechenden Geräte (siehe Auflistung der Preise für einzelne Technik-Geräte).
  6. Haftung bei vorhandener Technik
    Bei bereits installierter Musik- und/oder Lichtanlage wird keine Haftung übernommen.
    Das führt auch nicht zu einer Minderung des Endpreises (siehe Rider Voraussetzungen).
    Eine Haftung besteht nur für die eigene Technik.
  7. Haftung bei Diebstahl oder anderen Schäden
    Der Kunde haftet in vollem Umfang für Diebstahl oder Schäden an meiner gesamten Technik Anlage, die durch seine Gäste oder ihm selbst entstehen.
  8. Gage und Erfolg
    1. Die vereinbarte Gage ist nicht abhängig vom Erfolg der Veranstaltung
    2. Die Art der Darbietung sowie die künstlerische Gestaltung obliegt ausschließlich dem DJ.
    3. Der DJ spielt in der Partytime keine Lieder, in denen nach seinem Wissen und Gewissen 
      Gewalt, Drogen, Sex, Lieder mit vulgären Texten oder Spiritismus verherrlicht wird.
  9. Musik-Wünsche
    Der DJ behält sich das Recht vor, selbst zu entscheiden ob und wann Musik-Wünsche gespielt werden.
  10. Gefahr
    Der DJ ist berechtigt die Anlage abzubauen, wenn Krawall oder Aufruhr die Anlage oder ihn selbst gefährden.
  11. Externe Musik
    1. Das Abspielen von Musiktiteln von separaten Quellen (z.B. USB-Stick) ist über den DJ Controller möglich.
    2. Das Anstecken von externen Medien (USB-Stick, Festplatte, Handy, usw.) am Laptop ist jedoch nicht gestattet.

§6 Anlieferung und Abtransport der DJ Technik

  1. Anlieferung, Auf- und Abbau der Technik
    Die Anlieferung, der Auf- und Abbau der Technik sind bei Buchung inklusive der Licht- und Tonanlage im Angebot inbegriffen.
  2. Barrierefreier Zugang
    1. Für die Dauer des Auf- und Abbaus der Technik-Anlage wird ein barrierefreier Zugang mit Erdgeschoss mit Be- und Entlademöglichkeit in unmittelbarer Nähe vorausgesetzt.
    2. Die Zeit für den Aufbau und Abbau beträgt jeweils für 1 Personen je nach gebuchter Technik 2 Stunden.
    3. Sollte der Aufbau oder Abbau aufgrund räumlicher Gegebenheiten mehr Zeit in Anspruch nehmen, behalte ich mir vor für den Mehraufwand dies auch gesondert zu verrechnen.
    4. Eine vorherige Absprache ist notwendig!
  3. Parkplatz
    1. Der Kunde hat für die Anlieferung und den Abtransport einen geeigneten Parkplatz bereitzustellen.
    2. Des Be- und Entladen der Technik muss ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder mir selbst möglich sein.
    3. Der Parkplatz muss sich in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes befinden.
    4. Eventuelle Parkplatzgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers.
    5. Sollte kein geeigneter Parkplatz vorhanden sein und ich bin gezwungen verkehrswiderrechtlich zu parken oder zu halten, sind sämtliche Folgekosten durch den Kunden zu tragen.

§7 Licht- und Tonanlagen – Sicherheitshinweise

  1. Gesundheitliche Gefährdung – Licht
    Bestimmte Lichteffekte können epileptische Anfälle auslösen.
    Gäste die zu solchen epileptischen Anfällen neigen, sollten den Aufenthalt bei Disco-Beleuchtung meiden.
  2. Gesundheitliche Gefährdung – Musik
    1. Beim Hören lauter Musik können gesundheitliche Schäden auftreten. Zur Vermeidung solcher Hör-Schäden ist ein Aufenthalt von längerer Zeit bei mehr als 95 dB nicht ratsam.
    2. Jegliche Forderung von Schmerzensgeld oder Schadenersatzansprüchen muss ich daher abweisen.
  3. Sonstige Gefahren
    1. Das Besuchen der Feier und der Tanzfläche ist immer auf eigene Verantwortung und auf eigene Gefahr 
    2. Der Auftraggeber ist verpflichtet seine Gäste darauf hinzuweisen, dass es laute Musik gibt die zu gesundheitlichen Schäden führen können.
    3. Der Auftraggeber ist verpflichtet seine Gäste darauf hinzuweisen, dass es Lichteffekte gibt, die zu gesundheitlichen Schäden führen können.
    4. Weder der Kunde noch die Gäste dürfen sich im Bereich des DJ aufhalten, da hier eine erhöhte Stolpergefahr besteht.
      Lediglich zur Äußerung von Musik-Wünschen oder Mitteilungen an den DJ oder dessen Mitarbeiter.
    5. Kabel die am Boden verlaufen müssen, werden mit entsprechenden Übergängen geschützt, so dass lediglich eine geringe Stolpergefahr besteht. Da dies im Bereich des Zumutbaren ist, ist der Kunde und auch seine Gäste hier eigenverantwortlich.

§8 Übersichtlichkeit, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Überschriften aus diesen AGB (Paragraphen) dienen ausschließlich der besseren Übersichtlichkeit und haben keine materielle Bedeutung insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.
  2. Sollten einzelne der vorher stehenden Bestimmungen nicht gültig oder schwebend rechtlich unwirksam werden, werden aber alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
  3. Im Falle einer Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen gilt einfach das Österreichische Gesetz.
  4. Gegenüber Kaufleuten wird als Gerichtsstand die Stadt Baden bei Wien vereinbart.
  5. Für die gesamte Geschäftsbeziehung gilt ausnahmslos das Österreichische Recht.
  6. Die Deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

§9 Personenbezogene Daten

  1. Daten werden elektronisch gespeichert.
  2. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

§10 Akzeptanz

  1. Der Auftraggeber akzeptiert mit seiner Unterschrift auf dem Angebot und Auftrag unwiderruflich die kompletten Bedingungen des Auftrages.
  2. Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Auftrag, dass er die hier angeführten AGB gelesen und akzeptiert hat. Diese werden zur gesonderten Unterschrift auch noch dem Auftrag beigegeben.

§11 Urheberrecht

  1. Die Verwendung sämtlicher Elemente auf der Homepage djbexx.at (Videos, Fotos, Texte, …) sind weder für kommerzielle noch für private Zwecke erlaubt.

§12 Stand der AGB

  1. Datum der Erstfassung der AGB-Jänner 2022
  2. Datum der letzten Aktualisierung der AGB-September 2022